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Lexikon-Eintrag

Personalgestellung

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Personalgestellung bezeichnet die auf Dauer angelegte Zuweisung eines Arbeitnehmers zur Tätigkeit bei einem Dritten unter Fortbestand des bisherigen Arbeitsverhältnisses, geregelt insbesondere in § 4 Abs. 3 TVöD (und entsprechend im TV-L). Anlass ist typischerweise, dass Aufgaben auf einen Dritten verlagert werden, der bisherige Arbeitgeber den Beschäftigten aber halten will oder muss. Sie ist von der Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit abzugrenzen.

Rechtsgrundlage

§ 4 Abs. 3 TVöD; § 1 AÜG

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