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Lexikon-Eintrag

Erlaubnispflicht

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Die Erlaubnispflicht ist das präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, das den Marktzugang an die Zuverlässigkeit des Verleihers knüpft. Ohne erforderliche Erlaubnis sind Überlassungs- und Arbeitsverträge nach § 9 AÜG unwirksam, sofern keine wirksame Festhaltenserklärung die arbeitsvertragliche Folge abwendet.

Rechtsgrundlage

§§ 1–7, 9, 10, 16 AÜG; Ausnahme § 1 Abs. 3 AÜG

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