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Lexikon-Eintrag

Fiktion des Arbeitsverhältnisses

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Die gesetzliche Fiktion nach § 10 AÜG ist die schärfste Schutzfolge des AÜG: Bei qualifizierten Verstößen gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer als zustande gekommen. Das trifft insbesondere Entleiher, die Fremdpersonaleinsatz nicht sauber rechtlich absichern.

Rechtsgrundlage

§ 10 i. V. m. § 9 AÜG

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