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Lexikon-Eintrag

Festhaltenserklärung

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Die Festhaltenserklärung ist das Wahlrecht des Leiharbeitnehmers, die kraft Gesetzes eintretende Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher abzuwenden und am Arbeitsvertrag mit dem Verleiher festzuhalten. Sie schützt nicht den Verstoß, sondern nur die Zuordnung des Arbeitsverhältnisses.

Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 1 Nr. 1–1b, Abs. 2–3 AÜG

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