Online lernen für die Zeitarbeit Abonnements
Kurse
Für Unternehmen
Für Geschäftsführung und Niederlassungsleitung

Ihr ganzes Team schulen.

Team anmelden
Wissen
Lexikon, Blog und News

Wissen für die Zeitarbeit.

Über uns
Zeitarbeit-Akademie

Wer steckt dahinter?

Kontakt aufnehmen
Preise

Lexikon-Eintrag

Konzernprivileg

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

Zurück zum Lexikon

Stand: 01.09.2026

Begriff

Das Konzernprivileg nimmt bestimmte Arbeitnehmerüberlassungen zwischen Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG von wesentlichen AÜG-Folgen aus. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird.

Rechtsgrundlage

§ 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG; § 18 AktG; BAG 12.11.2024 – 9 AZR 13/24

Soll Ihr Team das auch wissen?

Wir rufen Sie an und besprechen, welche Kurse zu Ihrer Niederlassung passen.

Rückruf anfordern
Alle Begriffe im LexikonZeitarbeit-Akademie · Fachlexikon
Porträt von Miriam Hauf

Wir rufen Sie an.

Zwei kurze Fragen, dann melden wir uns bei Ihnen.

Schritt 1 von 2

Für wie viele Mitarbeitende?

Teamgröße
Wann passt ein Anruf? (optional)

Bezug: wird mitgeschickt