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Lexikon-Eintrag

Equal Pay

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Equal Pay konkretisiert den Gleichbehandlungsgrundsatz auf der Entgeltebene. Maßstab ist das Arbeitsentgelt einer vergleichbaren Stammkraft des Entleihers für eine vergleichbare Tätigkeit – und zwar im weiten Sinne („Total Compensation": Grundlohn, Zulagen, Zuschläge, Sachbezüge, anteilige Sonderzahlungen).

Rechtsgrundlage

§ 8 Abs. 1, 4 AÜG; § 13 AÜG (Auskunftsanspruch)

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