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Lexikon-Eintrag

Vergleichsentgelt

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Das Vergleichsentgelt ist das Entgelt einer vergleichbaren Stammkraft des Entleihers und bildet den Maßstab für Equal Pay. Es umfasst nicht nur den Grundlohn, sondern grundsätzlich alle wesentlichen Entgeltbestandteile, die einer vergleichbaren Stammkraft zustehen.

Rechtsgrundlage

§§ 8, 12, 13 AÜG

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