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Lexikon-Eintrag

Tarifliches Equal Pay

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Tarifliches Equal Pay bezeichnet die nach § 8 Abs. 4 Satz 2 AÜG zulässige, zeitlich verlängerte Tarifabweichung vom Gleichstellungsgrundsatz. Ein qualifizierter Branchenzuschlagstarifvertrag definiert ein Entgelt, das die Tarifvertragsparteien als gleichwertig mit dem tarifvertraglichen Entgelt vergleichbarer Arbeitnehmer in der Einsatzbranche festlegen; dieses Niveau muss spätestens nach 15 Monaten erreicht werden.

Rechtsgrundlage

§ 8 Abs. 4 S. 2 AÜG; TV BZ; DGB-GVP-Tarifwerk

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