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Lexikon-Eintrag

Branchenzuschlag

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Branchenzuschläge (TV BZ) sind eigenständige Tarifverträge, die für definierte Einsatzbranchen einen nach Einsatzdauer gestaffelten prozentualen Aufschlag auf das Tarifentgelt vorsehen. Funktional sind sie das tarifliche Instrument, um die Lohnlücke zur Stammbelegschaft stufenweise zu schließen – und zugleich die Brücke zum tariflichen Equal Pay (§ 8 Abs. 4 S. 2 AÜG).

Rechtsgrundlage

Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ); § 8 Abs. 4 AÜG

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