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Lexikon-Eintrag

Arbeitnehmerüberlassung

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) ist durch das arbeitsrechtliche Dreiecksverhältnis gekennzeichnet: Grundverhältnis (Arbeitsvertrag Verleiher– Leiharbeitnehmer), Erfüllungsverhältnis (Überlassungsvertrag Verleiher–Entleiher) und das faktische Eingliederungsverhältnis (Leiharbeitnehmer–Entleiher). Konstitutiv ist die Eingliederung in den Entleiherbetrieb verbunden mit der Übertragung des arbeitsbezogenen Weisungsrechts auf den Entleiher – das unterscheidet ANÜ vom Werk- oder Dienstvertrag.

Rechtsgrundlage

§ 1 AÜG; §§ 9, 10 AÜG (Rechtsfolgen); Abgrenzung zu §§ 611a, 631 BGB

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