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Lexikon-Eintrag

Freistellung

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Die Freistellung suspendiert die Arbeitspflicht bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis. Zu unterscheiden sind bezahlte und unbezahlte, widerrufliche und unwiderrufliche sowie einvernehmliche und einseitige Freistellung. In der Zeitarbeit relevant ist sie vor allem in verleihfreien Zeiten, nach Ausspruch einer Kündigung und bei der Anrechnung von Resturlaub.

Rechtsgrundlage

§ 615 BGB; § 11 Abs. 4 AÜG

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