Online lernen für die Zeitarbeit Abonnements
Kurse
Für Unternehmen
Für Geschäftsführung und Niederlassungsleitung

Ihr ganzes Team schulen.

Team anmelden
Wissen
Lexikon, Blog und News

Wissen für die Zeitarbeit.

Über uns
Zeitarbeit-Akademie

Wer steckt dahinter?

Kontakt aufnehmen
Preise

Lexikon-Eintrag

Annahmeverzug

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

Zurück zum Lexikon

Stand: 01.09.2026

Begriff

Annahmeverzug nach § 615 BGB liegt vor, wenn der Arbeitgeber die ordnungsgemäß angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt. Der Arbeitnehmer behält dann seinen Vergütungsanspruch, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. In der Zeitarbeit ist der Annahmeverzug das dogmatische Fundament der bezahlten verleihfreien Zeit: Der Verleiher schuldet Beschäftigung und trägt das Risiko, keinen Einsatz vermitteln zu können.

Rechtsgrundlage

§ 615 BGB; § 11 Abs. 4 S. 2 AÜG

Soll Ihr Team das auch wissen?

Wir rufen Sie an und besprechen, welche Kurse zu Ihrer Niederlassung passen.

Rückruf anfordern
Alle Begriffe im LexikonZeitarbeit-Akademie · Fachlexikon
Porträt von Miriam Hauf

Wir rufen Sie an.

Zwei kurze Fragen, dann melden wir uns bei Ihnen.

Schritt 1 von 2

Für wie viele Mitarbeitende?

Teamgröße
Wann passt ein Anruf? (optional)

Bezug: wird mitgeschickt