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Lexikon-Eintrag

Verstetigtes Monatsentgelt

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Das verstetigte Monatsentgelt ist ein gleichbleibendes monatliches Entgelt, das Einsatzschwankungen glättet. Es steht in der Zeitarbeit in engem Zusammenhang mit dem Arbeitszeitkonto und verhindert, dass einsatzfreie Zeiten unmittelbar zu Entgeltausfall führen.

Rechtsgrundlage

DGB-GVP-MTV; § 11 Abs. 4 AÜG; § 615 BGB; § 3a AÜG

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