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Lexikon-Eintrag

Verleihfreie Zeit

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Verleihfreie Zeit bezeichnet einsatzlose Phasen, in denen der Leiharbeitnehmer keinem Entleiher zugewiesen ist, das Arbeitsverhältnis zum Verleiher aber fortbesteht. Der Verleiher befindet sich regelmäßig im Annahmeverzug und schuldet die volle Vergütung; das Lohnausfallrisiko darf nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.

Rechtsgrundlage

§ 615 BGB, § 11 Abs. 4 AÜG; DGB-GVP-MTV

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