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Lexikon-Eintrag

Kündigung

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Die Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Zu unterscheiden sind ordentliche (fristgebundene) und außerordentliche (fristlose) Kündigung. In der Zeitarbeit besteht das Arbeitsverhältnis ausschließlich zwischen Verleiher und Zeitarbeitnehmer; der Entleiher kann nicht kündigen, das Einsatzende ist keine Kündigung.

Rechtsgrundlage

§§ 622, 623 BGB; DGB-GVP-Tarifwerk

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