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Lexikon-Eintrag

Kündigungsschutz

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verlangt für die soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe. Daneben bestehen besondere Kündigungsschutztatbestände, etwa für Schwerbehinderte, Schwangere und Betriebsratsmitglieder.

Rechtsgrundlage

KSchG; § 4 KSchG

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