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Lexikon-Eintrag

Zweckbefristung

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Bei der Zweckbefristung endet das Arbeitsverhältnis nicht zu einem kalendarisch festen Termin, sondern mit Erreichen eines vereinbarten Zwecks oder Eintritt eines bestimmten Ereignisses. Sie ist eine Form der zulässigen Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 1 TzBfG

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