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Lexikon-Eintrag

Statusfeststellungsverfahren

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV klärt die Deutsche Rentenversicherung Bund (Clearingstelle) verbindlich, ob eine Tätigkeit als abhängige Beschäftigung oder als selbständige Tätigkeit einzuordnen ist. Es schafft Rechtssicherheit über den Erwerbsstatus und beugt rückwirkenden Beitragsnachforderungen vor. Ob und in welchen Zweigen daraus Versicherungspflicht folgt, ist gesondert zu prüfen.

Rechtsgrundlage

§ 7a SGB IV; § 7 SGB IV

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