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Lexikon-Eintrag

Dienstvertrag

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Der Dienstvertrag (§ 611 BGB) verpflichtet zur Leistung von Diensten gegen Vergütung, ohne einen bestimmten Erfolg zu schulden. Der Arbeitsvertrag ist nach § 611a BGB ein Unterfall des Dienstvertrags, gekennzeichnet durch persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit. Davon abzugrenzen ist der Werkvertrag (§ 631 BGB), der einen konkreten Erfolg zum Gegenstand hat.

Rechtsgrundlage

§§ 611, 611a, 631 BGB; §§ 1, 9, 10 AÜG

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