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Lexikon-Eintrag

Scheinselbständigkeit

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als selbständiger Auftragnehmer (Freelancer, Solo-Selbständiger) geführt wird, tatsächlich aber weisungsgebunden, in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert und ohne nennenswertes unternehmerisches Risiko wie ein Arbeitnehmer tätig ist. Maßgeblich ist nach § 611a BGB und § 7 SGB IV die tatsächliche Durchführung des Vertrags, nicht dessen Bezeichnung.

Rechtsgrundlage

§ 611a BGB; § 7 SGB IV; § 7a SGB IV; § 266a StGB

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