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Lexikon-Eintrag

Schwarzarbeit (SchwarzArbG)

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Schwarzarbeit erfasst die Erbringung oder Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verletzung sozialversicherungs-, steuer- oder gewerberechtlicher Melde-, Anzeige- und Erlaubnispflichten. Das SchwarzArbG bündelt die Tatbestände und Sanktionen und benennt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung als zentrale Prüfbehörde.

Rechtsgrundlage

SchwarzArbG; § 266a StGB; § 16 AÜG

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