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Lexikon-Eintrag

Compliance in der Zeitarbeit

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Compliance bezeichnet die organisatorischen Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen die Einhaltung gesetzlicher, tariflicher und vertraglicher Vorgaben sicherstellt. In der Zeitarbeit ist sie geschäftskritisch, weil Verstöße nicht nur Nachzahlungen, sondern Erlaubnisrisiken, Bußgelder und die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher auslösen können.

Rechtsgrundlage

§§ 1, 2, 3a, 8, 9, 10, 12, 16 AÜG; § 28e Abs. 2 SGB IV; DGB-GVP-Tarifwerk

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