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Lexikon-Eintrag

Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Die FKS ist die Kontrolleinheit der Zollverwaltung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Sie prüft unter anderem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der Lohnuntergrenze, der Melde-, Aufzeichnungs- und Sozialversicherungspflichten, die Berechtigung zum Aufenthalt und zur Erwerbstätigkeit sowie das Vorliegen einer gültigen Verleiherlaubnis. Ihre Befugnisse umfassen Betretungs-, Prüf- und Auskunftsrechte sowie Personenbefragungen vor Ort.

Rechtsgrundlage

SchwarzArbG (insb. § 2); § 266a StGB; § 16 AÜG

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