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Lexikon-Eintrag

Mindestlohn

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Der gesetzliche Mindestlohn nach dem MiLoG bildet die branchenübergreifende absolute Untergrenze des Stundenentgelts. In der Zeitarbeit kann daneben eine höhere Lohnuntergrenze nach § 3a AÜG gelten, wenn eine entsprechende LohnUGAÜV in Kraft ist; außerdem können Tarifentgelt, Equal Pay oder Branchenzuschläge höhere Ansprüche auslösen.

Rechtsgrundlage

MiLoG; § 3a AÜG; § 8 AÜG; DGB-GVP-ETV

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