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Lexikon-Eintrag

Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflicht

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Die mit der AÜG-Reform 2017 eingeführte Pflicht verlangt, dass der Überlassungsvertrag vor Beginn der Überlassung ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet (Kennzeichnung) und die Person des überlassenen Arbeitnehmers vor der Überlassung konkretisiert wird (Konkretisierung). Ziel ist die Unterbindung verdeckter Überlassung über Schein-Werkverträge.

Rechtsgrundlage

§ 1 Abs. 1 S. 5, 6 AÜG; §§ 9, 10, 16 AÜG

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