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Lexikon-Eintrag

Zeitarbeit

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Zeitarbeit ist synonym mit Arbeitnehmerüberlassung und Leiharbeit. Charakteristisch ist das Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Leiharbeitnehmer und Entleiher: Der Verleiher ist Arbeitgeber, überlässt den Beschäftigten aber gegen Entgelt dem Entleiher, in dessen Betrieb dieser weisungsgebunden tätig wird.

Rechtsgrundlage

AÜG; DGB-GVP-Tarifwerk

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