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Lexikon-Eintrag

Tariföffnungsklausel

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Die Tariföffnungsklausel ermöglicht es, über einen Tarifvertrag der Einsatzbranche oder eine darauf gestützte Betriebsvereinbarung von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten abzuweichen, in der Regel zugunsten längerer Einsätze.

Rechtsgrundlage

§ 1 Abs. 1b S. 3–8 AÜG; § 3 TVG

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