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Lexikon-Eintrag

Streikbruchverbot

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Das Streikbruchverbot untersagt dem Entleiher, Leiharbeitnehmer einzusetzen, soweit sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Es sichert die Tarifautonomie und das Kräftegleichgewicht im Arbeitskampf, indem es verhindert, dass Leiharbeit als Ersatz für streikende Stammbeschäftigte eingesetzt wird und so das Druckmittel des Streiks entwertet.

Rechtsgrundlage

§ 11 Abs. 5 AÜG

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