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Lexikon-Eintrag

Betriebsrat

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Der Betriebsrat ist das nach dem BetrVG gewählte Organ der Belegschaftsvertretung mit Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. In der Zeitarbeit existieren zwei relevante Gremien: der Betriebsrat des Verleihers, dem die Zeitarbeitnehmer angehören, und der Betriebsrat des Entleihers im Einsatzbetrieb.

Rechtsgrundlage

BetrVG; §§ 7, 99 BetrVG; § 14 AÜG

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