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Lexikon-Eintrag

Stammarbeitnehmer

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Stammarbeitnehmer sind die unmittelbar beim Entleiher beschäftigten Arbeitnehmer; sie bilden die Stammbelegschaft und dienen als Vergleichsmaßstab für den Gleichstellungsgrundsatz (Equal Pay und Equal Treatment).

Rechtsgrundlage

§ 8 Abs. 1, Abs. 4 AÜG; TV BZ; DGB-GVP-Tarifwerk

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