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Lexikon-Eintrag

Personalvermittlung

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Personalvermittlung bezeichnet die Herstellung eines direkten Arbeitsverhältnisses zwischen Bewerber und Kundenunternehmen, ohne dass der Vermittler Arbeitgeber wird. Sie ist von der Arbeitnehmerüberlassung strikt zu trennen, wird aber von vielen Zeitarbeitsfirmen als zweites, erlaubnisfreies Geschäftsfeld betrieben.

Rechtsgrundlage

§ 296 SGB III (Vermittlungsvertrag); AÜG für die Abgrenzung zur Überlassung

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