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Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Die Vermittlungsprovision ist das Entgelt, das der Entleiher an den Verleiher zahlt, wenn er einen zuvor überlassenen Zeitarbeitnehmer in ein eigenes Arbeitsverhältnis übernimmt. Sie kompensiert entgangene Überlassungsumsätze und den Rekrutierungsaufwand.

Rechtsgrundlage

§§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle); vertragliche Vereinbarung

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