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Lexikon-Eintrag

Arbeitsvertrag (Zeitarbeit)

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Der Arbeitsvertrag in der Zeitarbeit begründet das Arbeitsverhältnis zwischen Zeitarbeitnehmer und Verleiher. Er ist vom jeweiligen Kundeneinsatz zu trennen: Das Arbeitsverhältnis besteht unabhängig davon fort, ob aktuell eine Überlassung läuft. Damit trägt der Verleiher das Beschäftigungs- und Verwendungsrisiko.

Rechtsgrundlage

§§ 611a ff. BGB; §§ 3a, 8, 11 AÜG; NachwG; TzBfG; DGB-GVP-Tarifwerk

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