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Lexikon-Eintrag

Weiterbildungspflicht / -anspruch

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Gemeint ist die Qualifizierung von Leiharbeitnehmern, vorrangig in verleihfreien Zeiten, zur Erhaltung und Erweiterung der Einsatzfähigkeit. Weiterbildung ist regelmäßig arbeitgeberseitige Investition und kann teils tariflich oder branchenbezogen gefördert werden.

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