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Lexikon-Eintrag

Vermutungsregelung

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Die Vermutungsregelung des § 1 Abs. 2 AÜG wird häufig falsch beschrieben. Sie vermutet nicht schlicht „verdeckte Arbeitnehmerüberlassung“, sondern Arbeitsvermittlung, wenn Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung überlassen werden und der Überlassende nicht die üblichen Arbeitgeberpflichten oder das Arbeitgeberrisiko übernimmt.

Rechtsgrundlage

§ 1 Abs. 2 AÜG; § 1 Abs. 1 S. 2, 5, 6 AÜG

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