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Lexikon-Eintrag

Manteltarifvertrag (MTV)

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Der MTV ist das Rahmenwerk der Branche und regelt die qualitativen Arbeitsbedingungen, während ERTV (Eingruppierungssystematik) und ETV (konkrete Entgelthöhen) die Vergütung tragen. Im Zusammenspiel bilden sie die Grundlage der tariflichen Equal-Pay-Abweichung.

Rechtsgrundlage

TVG; DGB-GVP-Manteltarifvertrag; Wirkung über § 8 Abs. 2–4 AÜG

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