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Lexikon-Eintrag

Lohnpfändung

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Bei der Lohnpfändung wird das pfändbare Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers zur Befriedigung eines Gläubigers eingezogen. Der Arbeitgeber wird als Drittschuldner in Anspruch genommen und muss den pfändbaren Teil unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen (§ 850c ZPO, jährlich angepasste Pfändungstabelle) an den Gläubiger abführen. Neben der klassischen Pfändung sind Lohnabtretungen und die Sonderregeln bei Unterhalts- und deliktischen Forderungen zu beachten.

Rechtsgrundlage

§§ 840, 850 ff. ZPO; §§ 850c, 850d ZPO

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