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Lexikon-Eintrag

GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister)

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Der GVP ist die durch Fusion von iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) entstandene einheitliche Branchenvertretung und Tarifpartei auf Arbeitgeberseite. Die Fusion wurde Ende 2023 vollzogen.

Rechtsgrundlage

TVG; Art. 9 Abs. 3 GG; Wirkung über § 8 Abs. 2–4 AÜG

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