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Lexikon-Eintrag

Gleichbehandlungsgrundsatz

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Der Gleichbehandlungsgrundsatz (Equal Treatment) verpflichtet den Verleiher, dem Zeitarbeitnehmer für die Dauer der Überlassung die wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammbeschäftigten zu gewähren, einschließlich Entgelt (Equal Pay). § 8 Abs. 2 AÜG lässt tarifliche Abweichungen nur in den gesetzlichen Grenzen zu.

Rechtsgrundlage

§ 8 AÜG; §§ 12, 13 AÜG

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