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Lexikon-Eintrag

Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV)

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Der Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV) ist der Teil des DGB-GVP-Tarifwerks, der die Eingruppierungssystematik regelt. Er definiert die neun Entgeltgruppen EG 1 bis EG 9 und beschreibt anhand von Tätigkeitsmerkmalen, welche Aufgaben welcher Gruppe zuzuordnen sind. Er bildet damit das normative Gerüst für die Vergütungsstruktur, während die konkreten Beträge im Entgelttarifvertrag (ETV) stehen.

Rechtsgrundlage

DGB-GVP-Tarifwerk (ERTV); Tarifvertragsgesetz (TVG)

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