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Lexikon-Eintrag

CGZP-Rechtsprechung

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Unter CGZP-Rechtsprechung versteht man die Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts aus den Jahren 2010 und 2012, mit denen der „Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA" die Tariffähigkeit abgesprochen wurde. Da die CGZP keine taugliche Gewerkschaft war, waren die von ihr geschlossenen Tarifverträge von Anfang an unwirksam. Damit fehlte die nach § 9 AÜG erforderliche tarifliche Grundlage, um vom Grundsatz des gleichen Lohns abzuweichen.

Rechtsgrundlage

§ 8, § 9 AÜG; TVG; BAG-Beschlüsse 2010/2012

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