Online lernen für die Zeitarbeit Abonnements
Kurse
Für Unternehmen
Für Geschäftsführung und Niederlassungsleitung

Ihr ganzes Team schulen.

Team anmelden
Wissen
Lexikon, Blog und News

Wissen für die Zeitarbeit.

Über uns
Zeitarbeit-Akademie

Wer steckt dahinter?

Kontakt aufnehmen
Preise

Lexikon-Eintrag

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

Zurück zum Lexikon

Stand: 01.09.2026

Begriff

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die betriebliche Mitbestimmung in privatwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere Errichtung, Wahl, Zusammensetzung und Rechte des Betriebsrats sowie die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Es ergänzt das individuelle Arbeitsrecht um eine kollektive Schutzebene und gilt für Verleih- wie Entleihbetriebe.

Rechtsgrundlage

BetrVG; §§ 7, 9, 99 BetrVG; § 14 AÜG

Soll Ihr Team das auch wissen?

Wir rufen Sie an und besprechen, welche Kurse zu Ihrer Niederlassung passen.

Rückruf anfordern
Alle Begriffe im LexikonZeitarbeit-Akademie · Fachlexikon
Porträt von Miriam Hauf

Wir rufen Sie an.

Zwei kurze Fragen, dann melden wir uns bei Ihnen.

Schritt 1 von 2

Für wie viele Mitarbeitende?

Teamgröße
Wann passt ein Anruf? (optional)

Bezug: wird mitgeschickt