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Lexikon-Eintrag

Allgemeinverbindlichkeit

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Eine Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) nach § 5 TVG erstreckt einen Tarifvertrag über den Kreis der Tarifgebundenen hinaus. In der Zeitarbeit läuft der zentrale Mindestlohnmechanismus aber nicht über die klassische AVE, sondern über die Rechtsverordnung nach § 3a AÜG: Auf gemeinsamen Vorschlag der Tarifvertragsparteien kann das BMAS eine Lohnuntergrenzenverordnung (LohnUGAÜV) erlassen, die Mindeststundenentgelte für alle vom Verordnungsbereich erfassten Verleiher verbindlich macht.

Rechtsgrundlage

§ 3a AÜG; LohnUGAÜV; § 5 TVG (klassische AVE)

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