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Lexikon-Eintrag

Entgeltgruppe (EG 1–EG 9)

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Die Entgeltgruppen bilden das Lohngitter des DGB-GVP-Tarifwerks. Es gibt neun Gruppen von EG 1 für einfachste, anlernbare Tätigkeiten bis EG 9 für hoch qualifizierte und verantwortungsvolle Aufgaben. Die Zuordnung erfolgt nach der ausgeübten Tätigkeit und bestimmt das tarifliche Stundenentgelt des Zeitarbeitnehmers.

Rechtsgrundlage

DGB-GVP-Tarifwerk (ERTV, ETV); § 3a AÜG

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