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Lexikon-Eintrag

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sichert dem Arbeitnehmer bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit die Fortzahlung des Arbeitsentgelts für bis zu sechs Wochen. Sie greift unabhängig davon, ob der Zeitarbeitnehmer im fraglichen Zeitraum in einem Kundeneinsatz steht oder nicht, da das Arbeitsverhältnis zum Verleiher fortbesteht.

Rechtsgrundlage

§ 3 EFZG; DGB-GVP-Tarifwerk (MTV)

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