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Lexikon-Eintrag

Abrufarbeit

Begriffe aus der Personaldienstleistung.

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Stand: 01.09.2026

Begriff

Abrufarbeit ist ein Modell variabler Arbeitszeit, bei dem die Lage und teils der Umfang der Arbeit dem Arbeitsanfall folgen und der Arbeitgeber die Leistung nach Bedarf abruft. Das Gesetz schützt vor uferloser Flexibilität: Fehlt eine Vereinbarung zur Wochenarbeitszeit, gelten 20 Stunden als vereinbart. Ist die tägliche Arbeitszeit nicht festgelegt, muss der Arbeitgeber die Arbeitsleistung jeweils für mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden in Anspruch nehmen. Zur Arbeit verpflichtet ist der Arbeitnehmer nur, wenn ihm die Lage der Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitgeteilt wird.

Rechtsgrundlage

§ 12 TzBfG; DGB-GVP-Tarifwerk (MTV)

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