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Tarifverträge in der Zeitarbeit
In der Zeitarbeit finden verschiedene Tarifverträge Anwendung, dabei wird zwischen zwei großen Verträge unterschieden: Der BAP- und der iGZ-Tarifvertrag.
Diese beiden Tarifverträge der Verbände legen die Arbeitsbedingungen und die Entgelte der Zeitarbeitnehmer fest. Grundlegend bringen Tarifverträge durch die Gewerkschaften viele Vorteile für den Arbeitnehmer mit sich: höhere Löhne, stärkere Einflussnahme auf die Arbeitsbedingungen, transparente Gehälter und mehr Schutz.
Doch wie ist es überhaupt zu Tarifverträgen in der Zeitarbeitsbranche gekommen und welche Vorteile bringen diese ganzheitlich mit sich?
Die Entstehung der Tarifverträge in der Zeitarbeit im Überblick
Bis 2004 gab es in der Zeitarbeitsbranche mit Ausnahme von einigen Haustarifverträgen keine tariflichen Regelungen – die Zeitarbeit war damit im deutschen System eine Ausnahme.
Tarifverhandlungen stellen in Deutschland ein Regelinstrument dar, denn die Vereinbarung eines Tarifvertrages ist das Ergebnis von Konflikten über Löhne und Arbeitsbedingungen und trägt somit zur Angleichung von Beschäftigungsstandards bei.
Bei Tarifverhandlungen werden durch die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften Normen ausgehandelt, die für die Branchen bindend sind.
2002 ergab sich eine erstmalige Veränderung der Tariflandschaft durch das erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Zeitarbeitsunternehmen wurden dadurch verpflichtet, das Prinzip des „Equal Treatments“ (Gleichbehandlungsgrundsatz) anzuwenden.
Diese Gesetzesänderung hatte zur Folge, dass ab diesem Zeitpunkt flächendeckend Tarifverträge in der Zeitarbeit geschlossen wurden. Durch den nun gesetzlich verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz wurde die Verhandlungsposition der Gewerkschaften verstärkt und es wurde ihnen ein Einstieg in die bis dahin tariflich ungeregelte Branche erleichtert.
Bis zu der Gesetzesänderung wurde die Zeitarbeit häufig in Verbindung mit Lohndumping gebracht – die Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften setzten dem ein Ende. Sie setzten einen ganz neuen Qualitätsstandard in der Zeitarbeitsbranche und ermöglichten es, die Zeitarbeit zu einer gängigen Tarifbranche zu entwickeln.
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Welche Tarifverträge gelten in der Zeitarbeit?
In der Zeitarbeitsbranche werden mehrere Tarifverträge angewendet: Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) sowie dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) unterschiedliche Tarifverträge geschlossen, von denen die Zeitarbeitnehmer profitieren.
In diesen verbindlichen Tarifverträgen wurden beispielsweise folgende Inhalte festgehalten:
- Eingruppierung und Entlohnung: EG1 bis EG9 je nach Qualifikation
- Mindeststundenentgelte
- Rahmenbedingungen: z.B. Arbeitszeit, Urlaubsanspruch
- Zulagen: z.B. Überstunden, Schichtzulagen
- Entgeltumwandlung
Zusätzlich zu den Tarifverträgen gelten in der Zeitarbeit für bestimmte Branchen sogenannte Branchenzuschlagstarifverträge.
Branchenzuschlagstarifverträge in der Zeitarbeit
Im Jahr 2012 wurden für diverse Branchen die sogenannten Branchenzuschläge für Leiharbeitnehmer in diesen Bereichen vereinbart. Damit wurde in den Tarifverträgen zwischen den jeweiligen Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden iGZ und BAP die Unterschiede zwischen den Tarifentgelten in der Zeitarbeit und deren Einsatzbereichen verringert.
Diese Tarifverträge sind für Personaldienstleister verpflichtend, die tarifgebundene Mitglieder des BAP und iGZ sind. Sie finden aber auch dann Anwendung, wenn sich in einem Arbeitsvertrag auf die tariflichen Regelungen von BAP und iGZ bezogen wird.
Was ist ein Branchenzuschlag?
Unter einem Branchenzuschlag versteht man einen nach der Einsatzdauer gestaffelten Prozentsatz, der auf das jeweilige Stundenentgelt des Arbeitnehmers aufgeschlagen wird.
Er muss dann gezahlt werden, wenn ein Leiharbeitnehmer in einem Unternehmen dieser Branchen länger als 4 bis 6 Wochen (nach der Einarbeitungszeit) eingesetzt wird. Die Höhe der Zuschläge richtet sich dabei nach der Branche, der Einsatzdauer sowie der Qualifikation des Leiharbeiters.
Branchenzuschlagstarifverträge gelten in ausgewählten Branchen, wie in der Papier-, Holz- oder Chemieindustrie. Leiharbeitnehmer, die in diesen Branchen arbeiten, erhalten dann die sogenannten Branchenzuschläge.
Ziel der Branchenzuschläge ist es, dass die Leiharbeiter stufenweise genauso viel verdienen wie fest angestellte Mitarbeiter in dem Kundenunternehmen. Die erste Erhöhung erfolgt in der Regel nach der Einarbeitungszeit und die zweite Erhöhung nach 9 Monaten.
Vorteile von Tarifverträgen für Leiharbeitnehmer
Die Tarifverträge in der Zeitarbeit schützen nicht nur die Leiharbeitnehmer und sorgen für faire Arbeitsbedingungen oder Gehälter, sondern sie bieten noch weitaus mehr Vorteile.
Höhere Löhne und Lohngleichheit
Das tarifliche Entgelt liegt zunächst immer über dem gesetzlichen Mindestlohn. Damit verdienen viele Leiharbeiter teilweise mehr als fest angestellte Kollegen.
Der Tarifvertrag schließt neben dem Mindestlohn zunehmend die Lücke zwischen Ost- und West Gehältern. Seit dem 01.04.2021 besteht nach DGB-BAP-Tarifvertrag und iGZ-Tarifvertrag Lohngleichheit.
Gemeinsame Interessenvertretung
Da der Tarifvertrag stellvertretend durch Interessenverbände ausgehandelt wird, stärkt er dem einzelnen Leiharbeitnehmer den Rücken. Denn als einzelner Arbeitnehmer muss man z. B. keine Lohnerhöhungen aushandeln – der Tariflohn steigt aufgrund jährlicher neuer Verhandlungen der Verbände, entsprechend werden daraufhin die Tarifentgelte angepasst.
Außerdem besteht oft ein tariflicher Anspruch auf Sonderkonditionen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Zusätzlich schützt die Tarifautonomie vor staatlichen Eingriffen.
Transparenz
Die tarifvertraglichen Entgelte sind für jeden Zeitarbeitnehmer jederzeit einsehbar und kontrollierbar. Durch die festgeschriebene Eingruppierung steht fest: Jeder bekommt für die gleiche Arbeit das gleiche Geld.
Geringere Arbeitszeiten
Im Vergleich zu Unternehmen ohne Tarifbindung arbeiten Zeitarbeiter in tarifgebundenen Unternehmen oft weniger oder haben eine geregelte Arbeitszeit – ein Grund, weshalb Mitarbeiter aus der Medizin oder der Pflege in die Zeitarbeit wechseln.
Schutz und Sicherheit
Die Tarifautonomie sowie die recht langen Laufzeiten der Rahmen- und Manteltarifverträge stellen sicher, dass sich die Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitnehmer nicht einfach über Nacht ändern können – zudem ist der Tarifvertrag verbindlich.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Einhaltung des Tarifvertrags – und damit auch zur Zahlung des Tariflohns sowie der Sonderkonditionen. Ist der Tarifvertrag geschlossen, ist er einklagbar.
Mehr Urlaub
Oft kommen Zeitarbeitnehmer durch einen Tarifvertrag in den Genuss von mehr Urlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch für eine 5-Tage-Woche liegt bei 20 Urlaubstagen. Tarifverträge liegen hier meistens deutlich darüber.
Tarifverträge in der Zeitarbeit
BAP-Tarifwerk
Der BAP ist Tarifpartner der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): 2003 haben der BAP und die DGB-Tarifgemeinschaft erstmals ein bundesweit gültiges Tarifwerk für die Zeitarbeit geschlossen. Dieses Tarifwerk wurde anschließend zunehmen um Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ) erweitert.
Die BAP/DGB-Tarifverträge regeln die Mindestbedingungen für Zeitarbeitnehmer in Deutschland, das BAP-Tarifwerk besteht dabei aus folgenden Verträgen: Manteltarifvertrag (MTV – BAP), Entgeltrahmentarífvertrag (ERTV – BAP), Entgelttarifvertrag (ETV – BAP) und 11 Branchenzuschlagstarifverträgen (TV – BZ).
Die Schwerpunkte der BAP-Tarifverträge sind:
- Die Regelungen aller wesentlichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Jahressonderzahlungen und Zuschläge
- Ein neunstufiges Entgeltsystem, welches unter bestimmten Voraussetzungen durch Erfahrungs- und Branchenzuschläge ergänzt wird
- Die Einstufung der Entgeltgruppen - ausschließlich basierend auf der ausgeübten Tätigkeit und nicht auf der Qualifikation
- Eine individuelle vertragliche Arbeitszeit, je nach Vereinbarung
- Ein verstetigtes Monatsentgelt
- Ein flexibles Arbeitszeitkonto
Branchenzuschlagstarifverträge im BAP-Tarifwerk
Seit dem 1. November 2012 sind schrittweise Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ) in Kraft getreten.
Diese Branchenzuschlagstarifverträge regeln, dass Zeitarbeitnehmer, die in ein und demselben Kundenbetrieb bestimmter Branchen eingesetzt werden, nach vier oder sechs Wochen Zuschläge auf die tariflich vereinbarten Entgelte erhalten.
Die Höhe der Zuschläge steigt mit der Dauer des Einsatzes im selben Kundenunternehmen an. Die Branchenzuschlagstarifverträge sind im Hinblick auf die gesetzliche Equal Pay-Vorschrift für die Zeitarbeitsbranche von großer Bedeutung. Finden Branchenzuschlagstarifverträge Anwendung, definiert sich die Vergütung des Zeitarbeitnehmers für die gesamte Dauer des Einsatzes (bis zum Erreichen der Höchstbelastungsgrenze) nach diesen Tarifverträgen.
Das gesetzliche Equal Pay gilt in diesen Fällen nicht, allerdings muss durch die Branchenzuschläge nach spätestens 15 Monaten Überlassungsdauer mindestens ein Arbeitsentgelt erreicht werden, das als gleichwertig mit dem Entgelt vergleichbarer sowie fest angestellter Arbeitnehmer in der Einsatzbranche durch die Tarifvertragsparteien festgelegt ist.
Was ein vergleichbares Arbeitsentgelt ist, bestimmen demnach die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche (sog. Tarifliches Equal Pay).
Alle bisher bestehenden Branchenzuschlagstarifverträge wurden an die seit dem 1. April 2017 geltende Rechtslage angepasst.
Die erzielten Einigungen mit den Gewerkschaften sind ein Statement für die funktionierende Tarifautonomie in Deutschland.
Tarifvertrag über Branchenzuschläge
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abgeschlossen mit:
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In Kraft seit:
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TV BZ ME (Metall- und Elektroindustrie)
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IG Metall
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01.11.2012
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TV BZ TB (Textil- und Bekleidungsindustrie)
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IG Metall
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01.04.2013
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TV BZ HK (Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie)
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IG Metall
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01.04.2013
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TV BZ Chemie (Chemische Industrie)
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IG BCE
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01.11.2012
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TV BZ Kunststoff (Kunststoff verarbeitende Industrie)
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IG BCE
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01.01.2013
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TV BZ Kautschuk (Kautschukindustrie)
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IG BCE
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01.01.2013
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TV BZ KS (Kali- und Steinsalzbergbau)
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IG BCE
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01.07.2014
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TV BZ PE (Papier erzeugende Industrie)
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IG BCE
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01.07.2014
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TV BZ PPK (Papier, Pappe, Kunststoffe verarbeitende Industrie)
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ver.di
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01.05.2013
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TV BZ Druck gewerblich (Druckindustrie für gewerbliche Arbeitnehmer)
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ver.di
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01.07.2013
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TV BZ Eisenbahn (Schienenverkehrsbereich)
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EVG
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01.04.2013
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iGZ-Tarifwerk
Das iGZ-DGB-Tarifvertragswerk regelt alle tariflichen Rahmenbedingungen, die für Arbeitnehmer der Zeitarbeit gelten. Am häufigsten benannt sind die Regelungen zur Entlohnung, zur Eingruppierung, zur Arbeitszeit, dem Arbeitszeitkonto und den Urlaubsansprüchen.
Das iGZ-Tarifwerk besteht aus folgenden Verträgen: Entgeltrahmentarifvertrag, Entgelttarifvertrag, Manteltarifvertrag und dem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung.
Bezahlung nach BAP- und iGZ-Tarifvertrag
In Tarifverträgen regeln diese die Rahmenbedingungen der Arbeit und auch Entgeltsteigerungen. Für Zeitarbeitnehmer in Deutschland gilt: Sie müssen grundsätzlich – auch in der Entlohnung – gleichwertig wie der vergleichbare Mitarbeiter im Einsatzbetrieb behandelt werden.
Es sei denn, es kommt ein Tarifvertrag für die Zeitarbeit zur Anwendung. Eine solche tarifliche Regelung bildet aktuell die Grundlage für fast alle Zeitarbeitsverhältnisse, die es in Deutschland gibt. Eine so hohe Tarifbindung wie in der Zeitarbeit gibt es in keiner anderen Branche in Deutschland.
Mindestlohn
Der Grundlohn in der Zeitarbeit ist als Branchenmindestlohn allgemein verbindlich – auch für Zeitarbeitnehmer, die aus dem Ausland nach Deutschland überlassen werden. Auf diese Weise kann effektiv Lohndumping ausgeschlossen werden.
Branchenzuschläge
Es gibt Branchen, in denen es spürbare Unterschiede in der Entlohnung zwischen Mitarbeitern der Zeitarbeit und der sogenannten „Stammbelegschaft“ im Einsatzbetrieb gibt.
Für diese Branchen sind Branchenzuschlagstarife vereinbart worden. Je länger der Einsatz dauert, desto höher sind die Branchenzuschläge. Sie gleichen sich in sechs Schritten und innerhalb 15 Monaten an das Entgeltniveau im Einsatzbetrieb an und schließen so die „Tariflücke“.
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