Antworten vom Rechtsanwalt
Was ist im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung alles zu beachten?
Geben Sie Ihren Mitarbeitern einen kostenlosen Einblick zum Arbeitsrecht in der Zeitarbeit. Wir schaffen in 1,5 Stunden ein Grundwissen zum Arbeitsrecht für (Verleiher) Personaldienstleister.
02
Sequenzielles Verbot von Zeitarbeit.
(Baubranche mit Ausnahmen Fleischindustrie)
03
Abgrenzung von anderen Formen des Personaleinsatzes.
05
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung Teil 1.
Kursbeschreibung
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Arbeitnehmerüberlassung im Überblick (Arbeitsrecht in der Zeitarbeit) (Vorschau: Video 1)
Die Kanzlei KARST Rechtsanwälte für Arbeitsrecht ist ausschließlich für Sie als Verleiher für Fragen der Arbeitnehmerüberlassung tätig und für Sie der richtige Ansprechpartner.
Wir sind bundesweit tätig.
Zögern Sie nicht, uns bei Fragen direkt zu kontaktieren.
Die Beantwortung der Frage „Was ist Arbeitnehmerüberlassung?“ hilft Ihnen dabei, die Arbeit in der Zeitarbeit grundsätzlich besser zu verstehen.
Vor allem gibt sie Aufschluss darüber, auf was im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung alles zu achten ist.
Die Zeitarbeit hat sich im Laufe der Jahre stark gewandelt: Einst hauptsächlich dafür angedacht, um Auftragsspitzen abzufedern, ist sie heute ein modernes Modell flexibler Arbeitsgestaltung – und das für den Leiharbeitnehmer.
Das Arbeitsrecht macht es sich zur grundlegenden Aufgabe, den Arbeitnehmer zu schützen.
Es befasst sich im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzrechte.
In der Arbeitnehmerüberlassung kommt die Besonderheit hinzu, dass es sich nicht um ein klassisches Arbeitsverhältnis, bestehend aus zwei Parteien – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – handelt, sondern dass in diesem besonderen Fall eine dritte Partei hinzukommt, und zwar die Einsatzfirma.
In diesem Fall unterliegen nicht alle Arbeitsschutzmaßnahmen dem Arbeitgeber, sondern es handelt sich bei der Zeitarbeit um ein gespaltenes Arbeitgeberverhältnis, dass sich in den Verleiher (Personaldienstleister) und den Entleiher (Kundenunternehmen) unterteilt.
Es werden jedoch nicht nur die Formen und der Einsatz der Arbeitnehmerüberlassung und dem damit verbundenen Dreiecksverhältnis behandelt, sondern auch die Vertragsgrundlagen sowie die Abgrenzung zu anderen Formen des Personaleinsatzes und in welchen Branchen ein sequenzielles Verbot der Zeitarbeit besteht.
Das Thema „Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“ wird aufgrund seiner Wichtigkeit für die Zeitarbeit besonders intensiv behandelt.
Mit unserem Kurs „Arbeitnehmerüberlassung im Überblick“ möchten wir Ihnen grundlegende Einblicke in das Arbeitsrecht der Zeitarbeit bieten und empfehlen es daher allen Personaldisponenten und Einsteigern in der Personaldienstleistungsbranche.
Fragen und Antworten
zum Online-Kurs Arbeitsrecht in der Zeitarbeit
Der Online-Kurs eignet sich für Berufseinsteiger in der Personaldienstleistungsbranche, da er Ihren Mitarbeitern dabei hilft, die Arbeit in der Zeitarbeitsbranche grundlegend zu verstehen.
Das Seminar gibt Einblicke in die tägliche Arbeit eines Personaldisponenten und welche Aspekte im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zu beachten sind.
Im Weiterbildungsangebot wird als Ausgangspunkt die Frage „Was ist Arbeitnehmerüberlassung?“ beantwortet.
Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird in drei Teilen intensiv behandelt.
Außerdem geht Herr Thomas Karst (Rechtsanwalt für Arbeitsrecht) auf die
sowie auf die einzelnen Formen und den Einsatz der Arbeitnehmerüberlassung ein.
Ihr Zugang zu unserem kostenlosen Kursangebot verfällt nicht. Der Online-Kurs zum Arbeitsrecht in der Zeitarbeit steht Ihnen unbegrenzt zur Nutzung zur Verfügung.
Der Kurs hat eine Laufzeit von 1,5 Stunden in 8 Lektionen.
Individuelles Angebot?
Sie möchten mehrere Ihrer Mitarbeiter gleichzeitig schulen? Kein Problem!
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Die Zeitarbeit hat sich im Laufe der Jahre stark gewandelt: Einst hauptsächlich dafür angedacht, um Auftragsspitzen abzufedern, ist sie heute ein modernes Modell flexibler Arbeitsgestaltung – und das für den Leiharbeitnehmer.
Das Arbeitsrecht macht es sich zur grundlegenden Aufgabe, den Arbeitnehmer zu schützen.
Es befasst sich im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzrechte.
In der Arbeitnehmerüberlassung kommt die Besonderheit hinzu, dass es sich nicht um ein klassisches Arbeitsverhältnis, bestehend aus zwei Parteien – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – handelt, sondern dass in diesem besonderen Fall eine dritte Partei hinzukommt, und zwar die Einsatzfirma.
In diesem Fall unterliegen nicht alle Arbeitsschutzmaßnahmen dem Arbeitgeber, sondern es handelt sich bei der Zeitarbeit um ein gespaltenes Arbeitgeberverhältnis, dass sich in den Verleiher (Personaldienstleister) und den Entleiher (Kundenunternehmen) unterteilt.
Es werden jedoch nicht nur die Formen und der Einsatz der Arbeitnehmerüberlassung und dem damit verbundenen Dreiecksverhältnis behandelt, sondern auch die Vertragsgrundlagen sowie die Abgrenzung zu anderen Formen des Personaleinsatzes und in welchen Branchen ein sequenzielles Verbot der Zeitarbeit besteht.
Das Thema „Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“ wird aufgrund seiner Wichtigkeit für die Zeitarbeit besonders intensiv behandelt.
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Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird in drei Teilen intensiv behandelt.
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